„Neue Pflicht zur Textilentsorgung seit 2025:
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Alttextilien nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden. Hintergrund ist eine neue EU-Richtlinie, die die Wiederverwertung von Textilien verbessern soll.“
Die folgende Tabelle gilt auch für uns beim DRK und zeigt, was in der Kleiderkammer abgeben werden kann und was nicht:
Wird angenommen:
- Gepflegte und noch tragbare Kleidung
- Vollständige, tragbare Schuhpaare
- Gürtel, Taschen
- Handtücher, Bettwäsche, Tischtücher, Gardinen
- Schlafsäcke
Gehört in den Restmüll
- Löchrige und dreckige Kleidung
- Einzelne oder kaputte Schuhe
- Gummistiefel
- Haushaltsartikel, Werkzeug
- Skischuhe, Schlittschuhe, Rollschuhe
